In Österreich gilt eine situative Winterreifenpflicht.
Das bedeutet, dass zwischen 1. November und 15. April bei winterlichen Fahrbahnbedingungen nur gefahren werden darf, wenn auf allen Rädern Winterreifen oder Spikesreifen montiert sind.
Bei trockener oder nasser Fahrbahn darf auch in diesem Zeitraum mit Sommerreifen gefahren werden. Das bedeutet "situativ".
Für welche Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht?
Die situative Winterreifenpflicht gilt für Personen-, Kombinations- und Lastkraftwagen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von maximal 3500 kg. Oder anders gesagt, für die Kraftwagen, die mit dem B-Führerschein gefahren werden dürfen.
Außerdem auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau (Mopedautos).
Es müssen immer auf allen 4 Rädern Winterreifen verwendet werden.
Was ist mit Motorrädern und Quads?
Für Motorräder und Quads besteht keine Winterreifenpflicht.
Was ist wenn ich einen Anhänger ziehe?
Für Anhänger gilt keine Winterreifenpflicht. Ich darf also einen Anhänger mit Sommerreifen ziehen, auch wenn gerade die Winterreifenpflicht gilt. Das Fahrverhalten des Anhängergespanns ist dann natürlich sehr problematisch.
Auch der umgekehrte Fall ist erlaubt: Am Anhänger sind Winterreifen montiert und am PKW Sommerreifen.
Nur bei Verwendung von Spikesreifen gilt: PKW und Anhänger müssen gleich bereift sein.
Wann gilt die Winterreifenpflicht?
Bei winterlichen Fahrbahnbedingungen im Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April.
Was sind winterliche Fahrbahnbedingungen?
Wenn die Fahrbahn ganz oder teilweise mit Schnee, Schneematsch oder Eis bedeckt ist.
Was gilt als Winterreifen?
Winterreifen haben am Ende der Reifenbezeichnung die "M+S"-Kennung. Das bedeutet "Matsch und Schnee".
In Deutschland ist außerdem die Kennzeichnung mit dem Alpine-Symbol (Schneeflockensymbol) vorgeschrieben. In Österreich ist das zwar nicht vorgeschrieben, trotzdem haben viele M+S-Reifen auch in Österreich dieses Symbol auf der Seitenwand.
Bild - KDV / ris.bka.gv.at
Spikesreifen mit der "M+SE"-Kennung ("Matsch, Schnee und Eis") gelten ebenfalls als Winterreifen.
Damit mit den genannten Reifen auch wirklich die Winterreifenpflicht erfüllt wird, müssen die Reifen eine Profiltiefe von 4 mm oder mehr aufweisen.
Darf ich Winterreifen mit weniger als 4 mm verwenden?
Wenn M+S-Reifen weniger als 4 mm Profiltiefe aufweisen, erfülle ich damit nicht mehr die Winterreifenpflicht.
Ich kann diese Reifen aber bis zum Erreichen der Mindestprofiltiefe von 1,6 mm verwenden, wenn keine winterlichen Fahrbahnbedingungen herrschen bzw. wenn ich außerhalb des Zeitraums der Winterreifenpflicht bin.
Was passiert, wenn ich gegen die Winterreifenpflicht verstoße?
Bei Unfällen kann es versicherungsrechtliche Folgen haben, wenn anzunehmen ist, dass der Unfall mit richtiger Bereifung nicht oder nicht in dieser Schwere passiert wäre.
Auch ohne Unfall kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen und eine Geldstrafe verhängen.
Die Geldstrafe kann im günstigsten Fall als Organstrafmandat, in der Regel aber als Anzeige mit höheren Strafbeträgen erfolgen.
Habe ich mit Winterreifen Vorteile, auch wenn kein Schnee liegt?
Ja.
Gerade in Wien haben wir oft nur wenige Tage mit winterlichen Fahrbahnbedingungen. Aber feuchte und nasse Fahrbahn in Kombination mit niedrigen Außentemperaturen verschlechtern die Reifenhaftung von Sommerreifen extrem. Die immer wieder genannte Temperaturgrenze von 7 Grad hat nach meiner Erfahrung keine Bedeutung.
Aber: Je kälter umso härter bleibt die Gummimischung und das verschlechtert das Fahrverhalten spürbar. Nicht nur die Fahrsicherheit sondern auch der Fahrspaß leiden darunter.
Winterreifen haben weichere Gummimischungen, die auch bei niedrigen Temperaturen anpassungsfähiger an die Asphaltstruktur bleiben.
Darf ich im Sommer mit Winterreifen fahren?
Ja, das ist erlaubt. Es gibt keine Sommerreifenpflicht. Wegen der weicheren Gummimischung muss bei hohen Temperaturen mit höherem Verschleiß und schlechterer Bodenhaftung, eventuell auch mit schlechterer Wasserableitung gerechnet werden. Es kann deshalb früher zu Aquaplaning kommen.
Achtung: Spikesreifen dürfen in den Monaten Juni, Juli, August und September nicht verwendet werden.
Darf ich Sommer- und Winterreifen "mischen"?
Grundsätzlich nein. Es müssen alle 4 Räder des Autos gleiche Reifen haben.
Eine Ausnahmesituation gibt es: Haben Winterreifen unter 4 mm Profiltiefe, dürfen sie mit Sommerreifen gemischt werden. Auf einer Achse müssen jedenfalls gleiche Reifen vorhanden sein.
Brauche ich für Winterreifen einen anderen Reifendruck?
Nicht automatisch. Nur wenn der Fahrzeughersteller das in der Betriebsanleitung angeben sollte.
Bei unseren Schulautos gilt für Sommer und Winterreifen der gleiche Reifendruck.
Gibt es ein maximales Alter für Winterreifen?
Nein.
Aus der DOT-Zahl (wenn vorhanden) kann zwar das Produktionsdatum abgelesen werden. Es gibt aber kein Maximalalter. Solange die Reifen keine Beschädigungen aufweisen oder der Gummi spröde und brüchig geworden ist, dürfen die Reifen verwendet werden.
Durch die Aushärtung des Gummis wird die Reifenhaftung aber mit zunehmenden Reifenalter schlechter. Gerade für Winterreifen gibt es deshalb die Empfehlung, Reifen nicht länger als 4 Saisonen zu verwenden.
Was sind konkrete Unterschiede zwischen Sommer- und Winterreifen?
Die unterschiedliche Gummimischung ist bereits besprochen worden.
Sommerreifen = harte Gummimischung
Winterreifen = weiche Gummimischung
Der zweite Unterschied ist die Profilgestaltung. In dem Vergleichsbild ist der Unterschied deutlich.
Sommerreifen (links):
Breite Hauptprofilrillen in Längsrichtung begünstigen die Wasserableitung und reduzieren dadurch die Aquaplaning-Gefahr. Das Querprofil ist nur sehr schwach ausgeprägt. Auf Schneefahrbahn hätte dieses Profil kaum Wirkung.
Winterreifen (rechts):
Das Querprofil ist viel ausgeprägter und erzeugt damit einen viel besseren Verzahnungseffekt auf Schneefahrbahn. Optisch nicht so deutlich aber extrem wichtig sind die vielen "Zickzack-Linien" in den Hauptprofilblöcken. Das sind Lamellen, die erst in der Aufstandsfläche aufklaffen und damit den Verzahnungseffekt wesentlich verstärken.
Was unsere Fahrprüfer am häufigsten fragen:
Q: Hat das Prüfungsauto Sommer- oder Winterreifen?
A: (je nach Jahreszeit). Das Auto hat Sommerreifen, weil am Ende der Reifenbezeichnung kein "M+S" steht. Oder: Das Auto hat Winterreifen, weil ich hier die "M+S"-Aufschrift und das Schneeflockensymbol sehe.
Q: Welche Mindestprofiltiefe haben PKW-Reifen?
A: 1,6 mm. Winterreifen müssen mindestens 4 mm Profil haben, damit die Winterreifenpflicht erfüllt ist.
In dieser Ausbildungseinheit ist das Thema wichtig:
- Theoriekurs "B 2" - Fahrdynamik
- Theoriekurs "B 5" - Fahrzeugkunde Teil 1
- Fahrprüfung "Teil A" - Kontrollen am Fahrzeug
zuletzt aktualisiert:
10. Dezember 2024 - Gerhard Nigischer